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SPRACHEN: Deutsch und Englisch
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NUR WER UNTERNEHMERISCH DENKT, KANN JURISTISCH GUT BERATEN.
Ihr Unternehmen und die aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit resultierenden betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen, Fallstricke und Optimierungsansätze stehen im Vordergrund unserer Beratung. Wir denken wie Sie.
Wir beraten unsere Mandanten in allen nationalen und internationalen wirtschaftsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen, baurechtlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne stehen Ihnen unsere Mediatoren auch in den Bereichen Alternative Dispute Resolution, Konfliktmanagement und Mediation zur Verfügung.
Jetzt handeln und neben der Implementierung auch die vertragliche Seite überprüfen.
Während in der Bankenwelt bereits die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk (BA)) Einzug gehalten hat, hat die Bafin nunmehr zum ersten Mal auch ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) veröffentlicht.
Damit konkretisiert sie die Anforderungen des § 27 I ZAG zur Geschäftsorganisation, der §§ 17 und 18 ZAG zur sicheren Entgegennahme von Geldbeträgen sowie den § 26 ZAG zur Auslagerung und gibt den Zahlungs- und E-Geld-Instituten erstmals einen Rahmen für die Ausgestaltung der internen Prozesse vor.
Unter den Geltungsbereich der ZAG-MaRisk fallen alle inländischen Zahlungs- und E-Geld -Institute bzw. inländische Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die Zahlungsdienste erbringen oder E-Geld Geschäft betreiben.
Seit dem Start des ZAG-MaRisk Konsultationsverfahrens durch die BaFin im September 2023 haben viele ZAG Institute bereits ihre Geschäftsprozesse und ihr Risikomanagement eingehend geprüft und sich mit der Umsetzung der „neuen“ Anforderungen beschäftigt.
Mit der Veröffentlichung der ZAG-MaRisk am 27.05.2024 liegen nunmehr die finalen Anforderungen vor. Eine finale Umsetzung erwartet die BaFin bis Ende dieses Jahres.
Auch wenn die Regelungen der ZAG-MaRisk den MaRisk (BA) sehr ähneln, orientieren sie sich an den spezifischen Risiken der ZAG Institute und gewähren Öffnungsklauseln, die abhängig von der Geschäftsaktivität und der Risikosituation eine vereinfachte und passgenaue Umsetzung der Anforderungen ermöglichen.
Sie beinhalten auch (noch) keine Anforderungen an das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten, die Verwendung von Modellen sowie Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene.
Dafür regeln die ZAG-MaRisk in AT 9 sehr ausführlich die Anforderungen einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Geld-Geschäften, Zahlungsdiensten und sonstigen institutstypischen Dienstleistungen. Neben der analytischen Bewertung des Risikos einer Auslagerung konkretisiert die Bafin im Detail ihre Anforderungen an die interne Überwachung der ausgelagerten Bereiche und gibt klare Vorgaben zur vertraglichen Ausgestaltung.
Die langjährige Erfahrung, die WZM im Rahmen der MaRisk (BA) aufweist, lässt sich hervorragend auf die Implementierung der ZAG-MaRisk übertragen. Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der ZAG-MaRisk haben, zum Beispiel Hilfe bei der vertraglichen Umsetzung der Anforderungen insbesondere im Rahmen von Auslagerungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Als mittelstandsorientierte Kanzlei beriet WZM Wanner Zahn Machander PartG mbB jüngst die Verschmelzung der Paragon Customer Communications Weingarten GmbH („Paragon Weingarten“) auf die Paragon Germany GmbH („Paragon GmbH“).
Die Paragon Weingarten war Teil der Paragon DACH & CEE, ein führender Anbieter von umfassenden Lösungen für innovative Kunden- und Mitarbeiterkommunikation.
Der notarielle Verschmelzungsvertrag wurde am 20. Februar 2024 geschlossen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung in das Handelsregister der Paragon Germany GmbH am 30. April 2024 wirksam geworden.
Bereits 2022/2023 war WZM Wanner Zahn Machander PartG mbB als Berater bei der Verschmelzung der Paragon Customer Communications GmbH in Korschenbroich („Paragon Korschenbroich“) auf die Paragon Germany GmbH tätig und konnte die erfolgreiche Umsetzung dieser gruppeninternen Umstrukturierung rechtlich begleiten. Die jüngste Beratung knüpfte an diese erfolgreiche Verschmelzung an.
WZM Wanner Zahn Machander PartG mbB beriet in beiden Verschmelzungen in gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Die Beratung umfasste die jeweilige Strukturierung, Vorbereitung und Umsetzung der Verschmelzungen sowie die arbeitsrechtliche Beratung, insbesondere die im Vorfeld der Verschmelzung erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Integration der jeweils auf die Paragon Germany übergehenden Mitarbeitenden an den verschiedenen deutschen Standorten der Paragon DACH & CEE sowie die Abstimmung mit den Betriebsräten.
Im WZM Team berieten Dr. Jens Wanner, Dina Ostmann und Britta Sturm
Versammlungen von Wohnungseigentümern während der Corona-Pandemie waren auch schriftlich möglich – sie mussten wegen der besonderen Ausnahmesituation nicht in Präsenz abgehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.
Auch wenn Eigentümer ihrem Verwalter nur eine Vollmacht für eine solche Vertreterversammlung geben konnten, sind dabei gefasste Beschlüsse deshalb nicht nichtig, entschied das höchste deutsche Zivilgericht.
Während der Coronazeit habe sich ein Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation befunden – entweder gegen das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu verstoßen. In dieser Ausnahmesituation seien solche Vertreterversammlungen regelmäßig aus Praktikabilitätserwägungen erfolgt.
Damit war eine Verwalterin aus Südhessen vor dem BGH erfolgreich. Sie hatte zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern kamen dem nach. Die Kläger nicht. In der Eigentümerversammlung war laut BGH nur die Verwalterin anwesend; sie übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen (BGH Az. V ZR 80/23).
Quelle: SPIEGEL vom 08.03.2024
Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an.
Wir gratulieren unserer Kollegin Britta Sturm ganz herzlich zu dem großartigen Erfolg bei ihrer Teilnahme am 24 Stunden Lauf in Hochheim am Main vom 17. bis 18. Juni 2023.
Für den guten Zweck sind durch ihr und das Engagement vieler Teams, Läufer und Helfer insgesamt mehr als 140.000 EURO erlaufen worden.
Ein großartiger Erfolg für den guten Zweck.
Wir gratulieren unserer Kollegin Britta Sturm ganz herzlich zu dem großartigen Erfolg bei ihrer Teilnahme am 24 Stunden Lauf in Hochheim am Main vom 17. bis 18. Juni 2023.
Für den guten Zweck sind durch ihr und das Engagement vieler Teams, Läufer und Helfer insgesamt mehr als 140.000 EURO erlaufen worden.
Ein großartiger Erfolg für den guten Zweck.
Als WZM ist es uns sehr wichtig, unsere Kollegen und Kolleginnen im Rahmen derartiger Aktionen zu motivieren, insofern sind wir stolz Britta Sturm und ihr Team „Ei-Laaf-doch“ bei diesem Lauf mit einer Motivationsspende unterstützt zu haben.
Ob beim Sport oder in der Berufswelt, Motivation ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Teambildung und damit letztendlich zum Erfolg.
Die von WZM unterstützen Fußballerinnen der Goethe Uni Frankfurt haben bei den Europäischen Universitätsmeisterschaften 2022 in Lodz, Polen einen hervorragenden 5. Platz belegt und unter anderem die Universitätsauswahl aus der Schweiz und Norwegen in spannenden Spielen besiegt.
Wir gratulieren dem Team!
https://www.eusa.eu/events/games/lodz-2022
Die von WZM unterstützen Fußballerinnen der Goethe Uni Frankfurt haben bei den Europäischen Universitätsmeisterschaften 2022 in Lodz, Polen einen hervorragenden 5. Platz belegt und unter anderem die Universitätsauswahl aus der Schweiz und Norwegen in spannenden Spielen besiegt.
Wir gratulieren dem Team!
https://www.eusa.eu/events/games/lodz-2022
Die von uns seit der Saison 2019/2020 unterstützte Damen Mannschaft der TSG Neu-Isenburg ist mit WZM in die neue Saison der Regionalliga gestartet.
Auswärts beim SC Freiburg konnte eine nach hartem Kampf mit einer 3:1 Niederlage zumindest ein Achtungserfolg erzielt werden.
Foto: Mandy Goodyear
In schwierigen Zeiten wie diesen ist es umso mehr von Bedeutung, Zusammenhalt zu fördern und denjenigen zu helfen, die an den Konsequenzen der Corona Pandemie leiden.
Aus diesem Grund hat sich unser Team entschlossen die Kinderhilfe Diekholzen bei ihrer Aktion Trösteteddy zu unterstützen. Wir wünschen uns, dass den Kindern dieser Kuschelfreund bei der Genesung hilft.
Vielen lieben Dank in diesem Sinne auch an alle Helfer, Schwestern und Ärzte die jeden Tag einen tollen Job leisten und vor allem an diejenigen die mit diesen tollen Aktion, auch nicht so angenehme Situationen ein wenig schöner machen.
In schwierigen Zeiten wie diesen ist es umso mehr von Bedeutung, Zusammenhalt zu fördern und denjenigen zu helfen, die an den Konsequenzen der Corona Pandemie leiden.
Aus diesem Grund hat sich unser Team entschlossen die Kinderhilfe Diekholzen bei ihrer Aktion Trösteteddy zu unterstützen. Wir wünschen uns, dass den Kindern dieser Kuschelfreund bei der Genesung hilft.
Vielen lieben Dank in diesem Sinne auch an alle Helfer, Schwestern und Ärzte die jeden Tag einen tollen Job leisten und vor allem an diejenigen die mit diesen tollen Aktion, auch nicht so angenehme Situationen ein wenig schöner machen.
Seit der Saison 2019/2020 unterstützen wir die Frauenfußballmannschaft der TSG 1885 e.V. Neu-Isenburg, die als amtierender Hessenmeister im Jahre 2019 in die dritthöchste deutsche Spielklasse aufgestiegen ist.
Mehr erfahrenSeit der Saison 2019/2020 unterstützen wir die Frauenfußballmannschaft der TSG 1885 e.V. Neu-Isenburg, die als amtierender Hessenmeister im Jahre 2019 in die dritthöchste deutsche Spielklasse aufgestiegen ist.
Ein frohes Weihnachtsfest 2019 an die Bärenherz Stiftung für schwerstkranke Kinder. Wir verzichten ab sofort auf Weihnachtsgeschenke für unsere Mandanten. In diesem Jahr erfolgt dies zugunsten einer Spende an die Bärenherz Stiftung. Diese unterstützt Einrichtungen zur Entlastung von Familien mit schwerstkranken Kindern, die eine begrenzte Lebenserwartung haben. Wir danken auch unseren Mandanten, die aufgrund unserer Initiative ebenfalls eine Spende geleistet haben.
Mehr erfahrenEin frohes Weihnachtsfest 2019 an die Bärenherz Stiftung für schwerstkranke Kinder. Wir verzichten ab sofort auf Weihnachtsgeschenke für unsere Mandanten. In diesem Jahr erfolgt dies zugunsten einer Spende an die Bärenherz Stiftung. Diese unterstützt Einrichtungen zur Entlastung von Familien mit schwerstkranken Kindern, die eine begrenzte Lebenserwartung haben. Wir danken auch unseren Mandanten, die aufgrund unserer Initiative ebenfalls eine Spende geleistet haben.