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SPRACHEN: Deutsch und Englisch
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NUR WER UNTERNEHMERISCH DENKT, KANN JURISTISCH GUT BERATEN.
Ihr Unternehmen und die aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit resultierenden betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen, Fallstricke und Optimierungsansätze stehen im Vordergrund unserer Beratung. Wir denken wie Sie.
Wir beraten unsere Mandanten in allen nationalen und internationalen wirtschaftsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen, baurechtlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne stehen Ihnen unsere Mediatoren auch in den Bereichen Alternative Dispute Resolution, Konfliktmanagement und Mediation zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2024 stehen bei Personengesellschaften umfassende Änderungen im Recht an. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) wird dann endlich kraft Gesetzes als rechtsfähig anerkannt werden (was bisher nur von der Rechtsprechung anerkannt wurde). Dadurch wird es auch leichter sein, in eine andere Personengesellschaftsform zu wechseln und Umwandlungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes zu vollziehen. So können BGB-Gesellschaften in Zukunft auch Teil von Verschmelzungen und Spaltungen sein.
Bisher handelte es sich bei dem Vermögen der BGB-Gesellschaft um Gesamthandsvermögen der jeweiligen Gesellschafter. Ab dem 01.01.2024 wird das Vermögen jedoch als eigenes Vermögen der Gesellschaft behandelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gesellschafter nicht mehr persönlich haften - sie haften weiterhin unbeschränkt persönlich für Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Zusätzlich wird ein neues Gesellschaftsregister eingeführt, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung in das neue Register, aber jede eingetragene BGB-Gesellschaft muss einen entsprechenden Rechtsformzusatz wie "eGbR" oder "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechtes" führen. Außerdem müssen wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 Abs. 1 GwG) im Transparenzregister gemeldet werden.
Zwingend müssen sich jedoch Gesellschaften, welche die Eigentümerschaft eines Grundstücks im Grundbuch eintragen lassen wollen, zunächst beim Gesellschaftsregister registrieren. Selbiges gilt bei dem Erwerb von in öffentlichen Registern eingetragenen Rechten (z.B. GmbH-Anteile, gewerbliche Schutzrechte).
In den vorgenannten Fällen wird von uns eine vorherige Eintragung dringend empfohlen.
Unser Partner Gero Wähner wurde vom Hessischen Rundfunk als Baurechtsexperte zu einem umfangreichen Fall konsultiert, bei dem sich ein Ehepaar in Eltville ein Baugrundstück gekauft hatte, es aber fraglich ist, ob dort jetzt ihr Haus gebaut werden darf. Mehr dazu unter: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/ehepaar-aus-eltville-kauft-grundstueck-darf-darauf-aber-nicht-bauen-v2,grundstueck-streit-eltville-100.html
Der Prozess vor dem Bundesfinanzhof über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags hat nun am 17.01.2023 stattgefunden. Es gab keine rechtlichen oder steuerlichen Argumente für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlages.
Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bayern (BFH Az. IX R 15/20). Beklagter ist das Finanzamt Aschaffenburg.
Ausgangspunkt für die Prüfung der Verfassungswidrigkeit ist Artikel 106 des Grundgesetzes, der die verschiedenen Steuerarten regelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die in dieser Norm genannten Steuertypen voneinander abgrenzbar sein. Nach Artikel 106 Absatz 3 GG stehen nämlich Bund und Ländern die Einnahmen aus Einkommens- und Körperschaftsteuer gemeinsam zu. Entsprechend muss der Bundesrat auch bei Änderungen dieser Steuern zustimmen. Daher darf der Bund nach Auffassung der Kläger nicht zur Umgehung von Zustimmungspflichten eine Abgabe erheben, die nur dem Namen nach "Ergänzungsabgabe", eigentlich aber kategorisch Einkommensteuer ist und die ihm dann auch noch allein zugutekommt. Eine Ergänzungsabgabe unterscheidet sich von der Einkommensteuer durch ihren besonderen Zweck. Im Falle des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe ist dies seit 1995 allein, die besonderen Lasten der deutschen Einheit abzufedern. Dieser Zweck ist inzwischen nach unserer Auffassung entfallen.
Am 30.01.2023 will der BFH seine Entscheidung verkünden. Es deutet derzeit alles darauf hin, dass der BFH von der Verfassungswidrigkeit der Solidaritätszuschlags ausgeht und dem Bundesverfassungsgericht den Fall übermittelt. Dieses hat in Bezug auf Bundesgesetze die alleinige Verwerfungskompetenz.
Die von WZM unterstützen Fußballerinnen der Goethe Uni Frankfurt haben bei den Europäischen Universitätsmeisterschaften 2022 in Lodz, Polen einen hervorragenden 5. Platz belegt und unter anderem die Universitätsauswahl aus der Schweiz und Norwegen in spannenden Spielen besiegt.
Wir gratulieren dem Team!
https://www.eusa.eu/events/games/lodz-2022
Die von WZM unterstützen Fußballerinnen der Goethe Uni Frankfurt haben bei den Europäischen Universitätsmeisterschaften 2022 in Lodz, Polen einen hervorragenden 5. Platz belegt und unter anderem die Universitätsauswahl aus der Schweiz und Norwegen in spannenden Spielen besiegt.
Wir gratulieren dem Team!
https://www.eusa.eu/events/games/lodz-2022
Die von uns seit der Saison 2019/2020 unterstützte Damen Mannschaft der TSG Neu-Isenburg ist mit WZM in die neue Saison der Regionalliga gestartet.
Auswärts beim SC Freiburg konnte eine nach hartem Kampf mit einer 3:1 Niederlage zumindest ein Achtungserfolg erzielt werden.
Foto: Mandy Goodyear
In schwierigen Zeiten wie diesen ist es umso mehr von Bedeutung, Zusammenhalt zu fördern und denjenigen zu helfen, die an den Konsequenzen der Corona Pandemie leiden.
Aus diesem Grund hat sich unser Team entschlossen die Kinderhilfe Diekholzen bei ihrer Aktion Trösteteddy zu unterstützen. Wir wünschen uns, dass den Kindern dieser Kuschelfreund bei der Genesung hilft.
Vielen lieben Dank in diesem Sinne auch an alle Helfer, Schwestern und Ärzte die jeden Tag einen tollen Job leisten und vor allem an diejenigen die mit diesen tollen Aktion, auch nicht so angenehme Situationen ein wenig schöner machen.
In schwierigen Zeiten wie diesen ist es umso mehr von Bedeutung, Zusammenhalt zu fördern und denjenigen zu helfen, die an den Konsequenzen der Corona Pandemie leiden.
Aus diesem Grund hat sich unser Team entschlossen die Kinderhilfe Diekholzen bei ihrer Aktion Trösteteddy zu unterstützen. Wir wünschen uns, dass den Kindern dieser Kuschelfreund bei der Genesung hilft.
Vielen lieben Dank in diesem Sinne auch an alle Helfer, Schwestern und Ärzte die jeden Tag einen tollen Job leisten und vor allem an diejenigen die mit diesen tollen Aktion, auch nicht so angenehme Situationen ein wenig schöner machen.
Seit der Saison 2019/2020 unterstützen wir die Frauenfußballmannschaft der TSG 1885 e.V. Neu-Isenburg, die als amtierender Hessenmeister im Jahre 2019 in die dritthöchste deutsche Spielklasse aufgestiegen ist.
Mehr erfahrenSeit der Saison 2019/2020 unterstützen wir die Frauenfußballmannschaft der TSG 1885 e.V. Neu-Isenburg, die als amtierender Hessenmeister im Jahre 2019 in die dritthöchste deutsche Spielklasse aufgestiegen ist.
Ein frohes Weihnachtsfest 2019 an die Bärenherz Stiftung für schwerstkranke Kinder. Wir verzichten ab sofort auf Weihnachtsgeschenke für unsere Mandanten. In diesem Jahr erfolgt dies zugunsten einer Spende an die Bärenherz Stiftung. Diese unterstützt Einrichtungen zur Entlastung von Familien mit schwerstkranken Kindern, die eine begrenzte Lebenserwartung haben. Wir danken auch unseren Mandanten, die aufgrund unserer Initiative ebenfalls eine Spende geleistet haben.
Mehr erfahrenEin frohes Weihnachtsfest 2019 an die Bärenherz Stiftung für schwerstkranke Kinder. Wir verzichten ab sofort auf Weihnachtsgeschenke für unsere Mandanten. In diesem Jahr erfolgt dies zugunsten einer Spende an die Bärenherz Stiftung. Diese unterstützt Einrichtungen zur Entlastung von Familien mit schwerstkranken Kindern, die eine begrenzte Lebenserwartung haben. Wir danken auch unseren Mandanten, die aufgrund unserer Initiative ebenfalls eine Spende geleistet haben.
WZM unterstützt DU MUSST KÄMPFEN!. Die beiden Freunde Andrea Petkovic und Jonathan „Johnny“ Heimes galten einst als Ausnahmetalente im deutschen Tennis und träumten von der Weltspitze. Doch ihre Wege trennten sich früh. Während Andrea in die Weltklasse aufstieg, kämpfte Johnny gegen den Krebs und ums Überleben. Gemeinsam haben sie die gemeinnützige Initiative DUMUSSTKÄMPFEN! für an Krebs erkrankte Kinder ins Leben gerufen.
Mehr erfahrenWZM unterstützt DU MUSST KÄMPFEN!. Die beiden Freunde Andrea Petkovic und Jonathan „Johnny“ Heimes galten einst als Ausnahmetalente im deutschen Tennis und träumten von der Weltspitze. Doch ihre Wege trennten sich früh. Während Andrea in die Weltklasse aufstieg, kämpfte Johnny gegen den Krebs und ums Überleben. Gemeinsam haben sie die gemeinnützige Initiative DUMUSSTKÄMPFEN! für an Krebs erkrankte Kinder ins Leben gerufen.
4:6, 4:5, 15:40 – 2 Matchbälle gegen dich. DU MUSST KÄMPFEN! Es ist noch nichts verloren.
Diese SMS von Jonathans Freund Johann war der Auslöser für einen unbändigen Kampf gegen den Krebs. Und wie Johnny kämpfte! Er kämpft aber nicht nur für sich, sondern auch für die Kinder und Jugendlichen auf der Krebsstation der Frankfurter Uniklinik. Während seiner Krebserkrankung verschenkte Johnny Motivationsbänder mit dem Motto, das ihm bisher das Leben gerettet hat: DU MUSST KÄMPFEN! – Es ist noch nichts verloren. Viele Menschen bewegte damals seine Geschichte und sie spendeten. Auch wir unterstützen neben zahlreichen Unternehmen, Vereinen und Profisportlern DUMUSSTKÄMPFEN! aktuell, um Johnnys Botschaft weiterhin zu verbreiten. Seine Initiative lebt durch seine Familie und seine Freunde weiter und kämpft nach wie vor für an Krebs erkrankte Kinder und Jugendliche.